es war ein toller Tag: 20 lumpenlose Lumpen, keine Bremsen, keine Mücken, viel Sonne sowie jede Menge Gumpen, Berg und Tal und dann noch eine tiefe Schlucht.
Gut – dann ist die Sache erledigt. Aber – wenngleich vermutlich von den hiesigen Lesern unbeachtet – ein kleiner Hinweis : Es ist nicht leicht irgendeine Genehmigung für irgendetwas zu bekommen, wenn die Genehmigungesbehörde alle, aber auch wirklich alle Möglichkeiten hat, das ohne Schwirigkeiten abzulehnen. In diesem Fall braucht sie dazu nicht einmal auf das Ordnungswidrigkeitengesetz zurückgreifen. Es reicht für sie z.B. aus, sich auf (durch den erwartbaren Publikumsansturm) leichte Behinderungen auf den Fußwegen zu berufen. Oder darauf, dass zu wenig Parkraum für die Besucher vorgehalten werden kann. usw.usw. Auch ein als Veranstaltung angemeldetes Nacktradeln, das sich weder auf die Demo-freiheit noch auf die Kunst-freiheit beruft, ist rechtlich nicht anders zu behandeln als wie z.B. ein „Flohmarkt“, dessen Genehmigung auch jederzeit mit Leichtigkeit und ohne die geringsten rechtliche Probleme zu befürchten von den Behörden abgelehnt werden kann.
nein, das ist leider nur Nostalgie, was auf den folgenden Seiten beschrieben wird. Im Englischen Garten gibt es nur noch sehr wenige versprengte Nackte, trotz ausgewiesenem Nacktbadebereich oder sogar grad deshalb, und sogar am Flaucher macht sich der textile Ballermann immer breiter.
Aber allen Unkenrufen zum Trotz: Es gibt sie noch: Die, die keine Designer-Schlabberhosen brauchen, um sich ins Wasser zu wagen, die nichts verstecken müssen, weil sie so, wie sie halt sind, gut genug sind, sich zu mögen.
Und dann gibt es ja, neben den reinen Handtuchnackten am Wasser, auch noch uns, die wir auf dem Vormarsch sind. Die nackten Wanderer, Radler und Ruderer von der Isar.